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Relaunch Homepage

Pünktlich zum ersten Geburtstag unseres unabhängigen Ultraschall-Magazins „Schallwelle“, gibt es ab sofort viel Neues unter www.sono24.de zu entdecken. Dank einer kompletten Neustrukturierung gestaltet sich unser Internetauftritt nun noch übersichtlicher und nutzerfreundlicher als zuvor. Durch die grafisch und inhaltlich optimierte Navigationsstruktur lassen sich relevante Informationen schnell und zielsicher finden.

Auf der Startseite erscheinen alle Rubriken übersichtlich im innovativen „Handy-Design“. Klicken Sie sich anhand der Buttons einfach und bequem durch das Menü und erfahren Sie mehr über unser Unternehmen und das Team. Lesen Sie Aktuelles über Ultraschallgeräte und Austauschsonden oder informieren Sie sich über praxisorientierte Workshops und Schulungen, die wir regelmäßig anbieten. Möchten Sie mehr über Innovationen auf dem Ultraschallmarkt wissen, blättern Sie in aller Ruhe online im Ultraschall-Magazin „Schallwelle“. Allen Ärzten bietet das „Voting“ die Möglichkeit, ihr Sonografiegerät aktiv zu bewerten und tolle Preise zu gewinnen.

Bei Fragen und Anregungen freuen wir uns über eine Nachricht von Ihnen.

Neue Ultraschallvereinbarung

Seit 2009 gilt die neue Ultraschallvereinbarung. Abgesehen von der Dokumentation besteht jedoch kein akuter Handlungsbedarf; von Neuanschaffungen und Spontankäufen raten wir zu diesem Zeitpunkt eher ab. Denn nicht immer bedeutet ein Neugerät eine qualitative Verbesserung, dies gilt insbesondere für Geräte von Billiganbietern. Hier besteht die Gefahr, dass die diagnostische Sicherheit trotz Neugerät nicht steigt. Mit dieser Einschätzung gehen auch die Kassenärztlichen Vereinigungen konform: Sie versuchen Verunsicherung mit Aufklärung entgegenzuwirken, zu beraten und zunächst einmal abzuwarten.

Zu den Fakten: Am 1. April 2009 wurde von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen eine neue verbindliche Ultraschallvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V beschlossen, sie ersetzt damit die veraltete aus dem Jahr 1993. Hintergrund stellen die Änderungen der Weiterbildungsordnung, aktuelle technische Entwicklungen und bisher nicht vorhandene gesetzgeberische Vorgaben zur technischen Qualitätssicherung der Sonografie dar. Ziel der Neufassung: die Qualität in der vertragsärztlichen Versorgung zu verbessern und so aktiv dazu beizutragen, Qualitätsstandards zu schaffen und zu halten.

Wissenswertes zur neuen Ultraschallvereinbarung

Diese Ausführungen stellen die wichtigsten Punkte der neuen Ultraschallvereinbarung dar. Sie sind als Erläuterung zu verstehen und kein Ersatz für den Originaltext der Ultraschallvereinbarung.

Sie verfügen bereits über eine Genehmigung?

Besitzen Sie bereits eine Genehmigung zur Ultraschalldiagnostik nach der bisher gültigen Ultraschallvereinbarung, so behalten Sie diese.
Ultraschallgeräte, die Sie zurzeit einsetzen, können Sie bis zum 31. März 2013 weiterverwenden. Innerhalb dieser Zeit sollten Sie bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nachweisen, dass Ihr Gerät die apparativen Mindestanforderungen nach der neuen Vereinbarung erfüllt. Typ und Baujahr mussten der KV bis zum 31. März 2010 gemeldet werden.
Angaben wie zum Beispiel Indikation, Befund oder Diagnose einschließlich der dazugehörigen Bilddokumentation prüft die KV stichprobenartig auf Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit.
In einem regelmäßigen Abstand von vier Jahren ist eine Konstanzprüfung des Ultraschallgeräts vorgesehen, um gleichbleibende technische Bildqualität zu gewährleisten.

Sie möchten eine Genehmigung beantragen?

Eine Genehmigung für die Ultraschalldiagnostik können Sie beantragen, wenn Sie die jeweiligen fachlichen und apparativen Voraussetzungen erfüllen.
Die fachliche Befähigung erlangen Sie im Rahmen der fachärztlichen Weiterbildung. Alternativ besteht die Möglichkeit, diese während einer klinischen Tätigkeit außerhalb der Facharztweiterbildung oder durch Ultraschallkurse zu erwerben.
Durch eine Gewährleistungserklärung des Herstellers oder Lieferanten weisen Sie die apparative Mindestausstattung Ihres Ultraschallgerätes bei der KV nach.

„Schallwelle“ hat Geburtstag

„Happy Birthday, Schallwelle!“ Das unabhängige Ultraschall-Magazin von Fischer med. Technik feiert seinen ersten Geburtstag. Im Juni 2009 erschien die erste Ausgabe des kostenlosen Fachmagazins. Seitdem berichtet es sechsmal im Jahr auf 32 Seiten über Wissenswertes und Interessantes aus dem Bereich der Sonografie und richtet sich damit an Ärzte sowie Personal aus Verwaltung, Einkauf und Medizintechnik.

Neben Anwenderberichten, Tests und Interviews mit Fachspezialisten informiert die „Schallwelle“ über aktuelle Termine für Workshops und Weiterbildungen. Dabei liegt der Fokus stets auf einer breit gefächerten, herstellerunabhängigen und kritischen Berichterstattung. Ein übersichtliches Design erleichtert dem Leser die Lektüre, genauso wie verständlich geschriebene Texte.

Neugierig geworden? Dann blättern Sie gleich online in der „Schallwelle“. Außerdem können Sie das Magazin unter schallwelle@borgmeier.de kostenlos abonnieren.

Falls Sie selbst mit einem anschaulichen Praxis- oder Erfahrungsbericht in der Schallwelle vertreten sein möchten, schreiben Sie eine E-Mail an schallwelle@borgmeier.de oder melden Sie sich postalisch bei: Redaktion Schallwelle, Borgmeier Media Gruppe GmbH, Lange Straße 112, 27749 Delmenhorst.